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                                             Honorarübersicht

Zur besseren Übersicht habe ich hier einige der Leistungen, die ich in meiner Privatpraxis anbiete aufgelistet. Psychotherapeutische Leistungen werden nach GOÄ/GOP (Stand Juli 2024) abgerechnet. Ihre Krankenversicherung kann Ihnen darüber Auskunft geben, welche Leistungen übernommen werden.
 

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* der Steigerungssatz kann in Einzelfällen bis auf den 3,5-fachen Satz erhöht werden, wenn eine Begründung dafür vorliegt.

Bei den Leistungen handelt es sich um einen Auszug aus dem gesamten Leistungskatalog. Weitere Ziffern nach GOÄ/GOP können anfallen (z.B. Kurzberichte, weitere Schreib-und Kopiergebühren, symptomspezifische Untersuchungen, telefonische Beratungen, konsiliarische Erörterungen mit mitbehandelnden ärtzlichen Kollegen, u.ä.)

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